Berliner Mietendeckel gekippt!

Bundesverfassungsgericht erklärt das Landesgesetzt für nichtig.

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Foto: Fabian Sommer/dpa

Der seit 2020 bestehende Mietendeckel für Berlin wurde heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. Angestoßen wurde die Überprüfung durch mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen. In Berlin betrifft das circa 1,5 Millionen Wohnung.

Hier gelangst Du zur offiziellen Mitteilung des Gerichts.

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