Fünf-Stufen-Plan für Corona-Lockerungen

Lockdown wird bis Ende März verlängert, jedoch mit vielen Öffnungsmöglichkeiten.

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Foto: Fabian Sommer/dpa

Am späten Mittwochabend haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März geeinigt. Es gibt jedoch einen Fünf-Stufen-Plan für die Lockerung der Corona-Auflagen. Dieser gilt ab dem kommenden Montag (8. März).

Diese Punkte musst Du jetzt beachten:

Kontakte
Ab Montag ist es wieder gestattet sich mit einem weiteren Haushalt zu treffen, maximal jedoch 5 Personen und Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Paare die nicht zusammen wohnen, gibt es eine wichtige Änderung, sie sollen ab jetzt als ein Hausstand gelten. Wenn in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 neuen Infektionen gehalten werden kann, können sich die Treffen auf 2 Haushalte und maximal 10 Personen erweitern.

Einzelhandel
Buchhandlungen, sowie Blumengeschäfte und Gartencenter werden nun bundesweit dem täglichen Bedarf zugeordnet und dürfen öffnen. Im weiteren Einzelhandel sind die Öffnungen ab Montag möglich, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Dort muss dann eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Kunde gewährleistet sein. Wenn die Inzidenz über 50 aber unter 100 liegt, kannst du über das "Click and Meet"-Konzept den Einzelhandel besuchen, die Läden sind dann verpflichtet die Kontaktnachverfolgung zu dokumentieren und du musst dir vorher einen Termin buchen.
Fahr- und Flugschulen dürfen unter Hygienevorkehrungen ebenso öffnen, wie körpernahe Dienstleistungen. Hier benötigst du allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest und das Unternehmen muss ein Testkonzept für die Mitarbeiter vorliegen haben.

Kultur und Gastronomie
Für Museen, Galerien und Gedenkstätten gelten die selben Regeln, wie für den Einzelhandel. Bis zu unserem ersten Besuch im Biergarten, dem Theater oder Kino müssen wir bis frühestens 22. März warten und auch nur, wenn die Inzidenzwerte bis dahin nicht weiter steigen, sollte die Inzidenz dann weiter konstant unter 50 bleiben, kann ein Besuch ohne Schnelltest erfolgen, von 50 bis 100 benötigst Du ein negatives Testergebnis. Ab dem 5. April sind dann auch bei einem Inzidenzwert unter 50 Freizeitveranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt.

Sport & Bildung
10 Personen dürfen sich wieder unter freiem Himmel zusammen finden um gemeinsam Sport zu treiben, allerdings vorerst nur kontaktfrei und bei einer Inzidenz unter 50, wenn die Inzidenz unter 100 liegt darfst du lediglich zu 2. Sport treiben. Kinder bis 14 Jahren dürfen dann in Gruppen bis 10 Personen unter freiem Himmel Sport treiben. Zu Schulen und Kitas gab es keine neuen Beschlüsse, hier können die Länder weiterhin nach ihrer jeweiligen Inzidenzlage entscheiden.

Die Öffnungsstrategie der Bundesregierung im Überblick:

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Quelle: Bundesregierung

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