Was ab Mittwoch schließt und was noch offen hat in Berlin und Brandenburg.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Berlin und Brandenburg weitgehend heruntergefahren. Die Länder verständigten sich am Sonntag auf einen harten Lockdown ab 16. Dezember mit der Schließung von vielen Geschäften und Schulen. Das soll zunächst bis 10. Januar gelten.
Der Lockdown in Berlin im Überblick
Kontaktbeschränkungen
Es gelten die gültigen Beschränkungen (max 2 Haushalte, max 5 Personen) weiterhin. An Weihnachten gilt: Es dürfen nur Erwachsene aus 5 verschiedenen Haushalten anwesend sein. Genauer gesagt ist es der eigene Hausstand plus 4 weitere Erwachsene. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Für große Familien gilt, dass über Weihnachten noch vier weitere Erwachsene dazukommen dürfen.
Auch Ausgangsbeschränkungen sollen greifen: Die Menschen sind laut Senat «angehalten», Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Das können Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein.
Kitas und Schulen
Vom 16. bis 18. Dezember sowie in der Woche vom 4. bis 8. Januar sollen die Schüler laut Bildungsverwaltung zu Hause lernen, angeleitet von den Lehrern. Dabei sollen digitale Lernformen zum Tragen kommen. Auch die Kitas werden geschlossen. Dort soll es nach Angaben des Senats eine Notbetreuung geben, um Eltern zu helfen, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können.
Für die Grundschule gibt es eine Notbetreuung.
Klassenarbeiten und Klausuren sollen weiterhin im Schulgebäude realisiert werden.
Einzelhandel
Viele Geschäfte müssen schließen, etwa Friseure, Kosmetiksalons oder Läden für Kleidung, Möbelgeschäfte und Baumärkte.
Ausgenommen sind unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen.
Auch der Weihnachtsbaum-Verkauf bleibt offen.
Silvester
Silvester und Neujahr wird laut Bund-Länder-Beschluss ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür regelt der Bund. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen, die die Kommunen festlegen sollen. Die Berliner Innenverwaltung hatte zwei Böller- Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex angekündigt. Dabei soll es laut Senatskanzlei vorerst auch bleiben.
Der Lockdown in Brandenburg im Überblick
Die Brandenburger müssen sich ab kommendem Mittwoch auf drastische Einschnitte im öffentlichen Leben mit einem harten Lockdown einstellen. Das rot-schwarz-grüne Kabinett will die Beschränkungen an diesem Montag verabschieden, sie sollen bis vorerst zum 10. Januar greifen.
Kontaktbeschränkungen
Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember soll sich ein Haushalt unabhängig von der eigenen Personenzahl mit maximal vier weiteren Personen treffen können, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Damit solle gesichert werden, dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Bisher waren für Weihnachten Treffen von bis zu zehn Menschen im Gespräch gewesen. Vor Weihnachten sollten alle ihre Kontakte deutlich verringern, sagte Woidke. Im Freien sollen sich weiter nicht mehr als fünf Menschen aus höchstens zwei Hausständen treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen - das gilt auch für Silvester und Neujahr.
Ausgangsbeschränkungen
Die soll vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) an ab 22.00 Uhr gelten. Wie viele Stunden die Beschränkung dauern soll, darüber wird in der Landesregierung derzeit noch beraten. Angedacht war in einem ersten Entwurf eine Zeit bis 6.00 Uhr. Für Heiligabend und den Neujahrsmorgen sollen die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden, wie Woidke ankündigte. Ein genauer Zeitraum sei noch in der Absprache.
Schulen
In den Schulen wird die Präsenzpflicht für Unterricht von diesem Montag an vor den Ferien ausgesetzt, ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. «Wer kann, soll sein Kind selbst betreuen, das gilt für Kita genauso wie für beispielsweise Grundschule», sagte der Regierungschef. Wer sein Kind nicht betreuen könne, könne es in Grundschule oder Kita bringen. Ab 4. Januar soll es nur noch Unterricht zuhause für alle Schulen geben - außer Abschlussklassen und Förderschulen - dann mit einer Notbetreuung.
Einzelhandel
Geschäfte sollen geschlossen werden - bis auf Läden für den täglichen Bedarf. Offen bleiben sollen demnach Supermärkte, Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Postfilialen, Reinigungen, Zeitungsverkauf, Weihnachtsbaumverkauf, Tankstellen und Kfz- und Fahrradwerkstätten. Friseurläden sollen geschlossen sein. Ob Buchhandlungen betroffen sind, war zunächst unklar. Gaststätten, Theater, Kinos, Museen und Kosmetikstudios bleiben geschlossen.
Es soll ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen gelten, der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester ist nicht erlaubt. Die Regierung rät von Feuerwerk ab.
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