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Neue Parkordnung in Berlin sorgt für Diskussion

Parkplätze für Autos dürfen auch von Fahrrädern, E-Scootern, Rollern und Motorrädern genutzt werden - und das gratis!

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Der Senat hatte am Dienstag die lange angekündigte Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen, die ab 1. Januar 2023 gelten soll. Die Parkgebühren pro Stunde steigen in Berlin damit je nach Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro auf zwei, drei und vier Euro. Außerdem dürfen Parkplätze für Autos auch von Fahrrädern, E-Scootern, Rollern und Motorrädern genutzt werden - und das gratis. Damit sollen "Anreize für umweltfreundliche Mobilität geschaffen und die Gehwege und damit die Fußgänger*innen entlastet werden", so Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch.

Der Senat hat entschieden: Fahrräder und E-Scooter parken am Januar gratis auf Autoparkplätzen.

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Die Beschlüsse der neuen Parkgebühren-Verordnung im Überblick:

  • Entsprechend der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin werden die Parkgebühren für jede Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht.
  • Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzer*innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren. So wird die Freihaltung der Fußverkehrsflächen als geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen unterstützt und die Verkehrssicherheit auf Fußverkehrsflächen erhöht.
  • Carsharing wird als ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Verkehrswende durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert. Carsharing-Fahrzeuge werden daher von der Erhöhung der Parkgebühren ausgenommen werden, wenn sie am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) teilnehmen.
  • Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen, stationslosen Carsharing-Fahrzeugen mit einem sogenannten E-Kennzeichen wegen ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz besonders gefördert, indem für diese nur die Hälfte der derzeit geltenden Parkgebühren zu entrichten sind.

Die Änderung der Parkgebühren-Ordnung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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