Irre Paragrafen in Deutschland

Welche Normen es wirklich gibt - du wirst Dich wundern

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Foto: Christian Charisius/dpa

Die Morgencrew Paragrafen-Prüfung - wer blickt im Vorschriften-Dschungel besser durch!

Man merkt es ja oft gar nicht - aber in unserem Alltag gibt es jede Menge Standards, die uns das Leben erleichtern sollen. Zum Beispiel die Papier-Norm DIN A4 - damit das Papier immer in den Drucker passt. Auch wenn es manchmal so aussieht als würde der Drucker davon nichts wissen, und es gibt Papier-Stau :-)

Aber in Deutschland gelten rund 35-tausend solcher Normen - teilweise zu sehr verrückten Dingen - deshalb wollen wir heute mal checken, wer in der Crew am meisten davon kennt.

3 Fragen zu deutschen Normen - jeweils mit ein paar Antwort-Möglichkeiten - welche Regel gibt es WIRKLICH:


Frage 1: Welche Norm, gibt es in deutschen Freibädern wirklich?

  • Alle Sprungtürme müssen nach Norden ausgerichtet sein
  • Rasen darf nicht höher als 4,9 Zentimetern sein
  • Die Verkaufsfläche von Eis oder Fritten darf nicht mehr als ein Zwölftel der Freibad-Fläche in Anspruch nehmen

Richtige Antwort: A) Sprungtürme in Freibädern müssen nach Norden ausgerichtet sein! Das besagt die Norm DIN EN 13451-10. Hintergrund ist, dass die Springer nicht von der Sonne geblendet werden dürfen!

Frage 2: Welche Regel gilt denn bei Bierflaschen wirklich?

  • Alle Kronkorken müssen 21 Zacken haben
  • Das Etikett darf nicht mehr als ein Drittel der Flasche verhüllen
  • Der Flaschen-Hals muss ein doppelt so dickes Glas vorweisen, wie der Rest vom Korpus

Richtige Antwort: A) An Bierflaschen müssen alle Kronkorken 21 Zacken haben. Das regelt DIN 6099. Denn mit 21 Zacken wird der Druck der Metallkappe gleichmäßig auf den Flaschenhals verteilt - und die ungrade Zahl verhindert außerdem, dass sich die Kronkorken bei der maschinellen Schließung verkannten - weil sich keine 2 Zacken gegenüberliegen.

Frage 3: Welche Norm bei Obst gibt es denn wirklich?

  • Ein Apfel muss mindestens 60 Millimeter Durchmesser haben oder 90 Gramm wiegen
  • In einer Packung Kirschen dürfen maximal 30 zusammenhängende Paare sein
  • Bananen dürfen eine Krümmung von 110 Grad nicht unterschreiten

Richtige Antwort: A) Laut EU-Verordnung Nr. 97/2010 muss ein Apfel mindestens 60 Millimeter Durchmesser haben oder 90 Gramm wiegen - ansonsten darf er im Handel nicht als vollwertiger Apfel verkauft werden.

Hier nochmal zum Hören und mitraten:

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