Inzidenz seit 7 Tagen unter 100, was ab Mittwoch nun wieder möglich ist.
Gute Nachrichten für Berlin, der Inzidenz ist nun seit 7 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, was zur Folge hat, das Du Dich ab Mittwoch auf einige Lockerungen einstellen kannst, welche das sind, haben wir Dir hier einmal in der Übersicht zusammengefasst.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre endet am 19. Mai. Ganztags darf man sich dann im Freien allein, mit dem Partner oder Lebensgefährten, Angehörigen des eigenen Haushalts, mit Personen, für die ein Sorgerecht besteht oder mit Angehörigen eines weiteren Haushalts aufhalten, allerdings nicht mehr als insgesamt fünf Personen. Gleiches gilt für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Aufenthalt in geschlossenen Räumen
Tag und Nacht dürfen sich jetzt ein Haushalt und eine Person in geschlossenen Räumen aufhalten. Damit entfällt das Besuchsverbot von 21 bis 5 Uhr.
Außengastronomie darf öffnen
Restaurants und Kneipen, Gaststätten und Kantinen dürfen ihre Außenbereiche ab dem 21. Mai für den Publikumsverkehr öffnen. Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, zudem gelten die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum. Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen. Innenräume der Restaurants, Kneipen und Cafés bleiben aber weiter geschlossen. Eine Terminbuchung ist hier nicht notwendig.
Geschäfte
Auch für das Einkaufen in Geschäften jenseits des alltäglichen Bedarfs keine Terminvereinbarung mehr nötig, es bleibt aber bei den Quadratmeter-Vorgaben pro Kunde.
Kinos, Theater, Oper, Konzerthäuser
Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und kulturelle Veranstaltungsstätten dürfen im Freien für Besucher öffnen, es gelten die Personenobergrenzen.
Veranstaltungen sind ab Mittwoch mit maximal 250 Personen wieder erlaubt, allerdings sind feste Sitzplätze vorgeschrieben oder negative Corona-Tests, wenn es keine festen Sitzplätze gibt.
Strandbäder und Freibäder
Strandbäder und Freibäder dürfen nach vorheriger Genehmigung des Gesundheitsamtes öffnen. Für die Genehmigung ist ein Hygiene- und Nutzungskonzept erforderlich.
Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten und Schiffsrundfahrten sind im Freien wieder erlaubt, allerdings nur nach vorheriger Terminbuchung und für einen fest begrenzten Zeitraum, sowie mit negativem Coronatest
Verkauf von Alkohol
Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist von 23 bis 5 Uhr verboten. Zuvor galt das Verbot bereits ab 22 Uhr.
Musikschulen, Jugendverkehrsschulen
In Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, in Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen und anderen freien Einrichtungen wird der allgemeine Präsenzbetrieb wieder eingeführt. Voraussetzung ist für Lehrer und Lernende ein negativer Corona-Test.
Berufliche Bildung
In der beruflichen Bildung und in der allgemeinen Erwachsenenbildung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Bislang war eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
Sport in Gruppen
Gruppensport wird im Freien wieder erlaubt, allerdings nur mit maximal zehn Personen, die alle einen negativen Corona-Test haben müssen. Die Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder.
Quarantäne bei Einreise
Die Berliner Regelungen zur Quarantäne bei einer Einreise aus dem Ausland werden aufgehoben. Seit dem 13. Mai gilt bundesweit die einheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung.