Neue Corona-Lockerungen

Berlin und Brandenburg lockern Corona-Regeln für Kneipen, Geschäfte, Schulen, Hotels... Ein Überblick!

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Sommer in Berlin - Wiese am Landwehrkanal, Foto: Annette Riedl/dpa

Wegen der stark gesunkenen Infektionszahlen lockert Berlin eine Reihe von Corona-Regeln früher als geplant. Teile des vorgesehenen Stufenplans werden vorgezogen, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach einer Senatssitzung mitteilte.

Dies ist im Einzelnen ab Freitag geplant:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Draußen dürfen sich wieder zehn Menschen aus bis zu fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. In geschlossenen Räumen sind bis zu sechs Menschen aus drei Haushalten erlaubt.

RESTAURANTS und KNEIPEN dürfen ihre Innenräume öffnen. Es gelten allerdings Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht. Der Außenbereich darf ohne Tests besucht werden. Alkohol darf nun bis 24.00 Uhr ausgeschenkt und verkauft werden. Bisher galt die Sperre ab 23.00 Uhr.

Alle GESCHÄFTE können Kunden ohne Tests - allerdings mit Masken - einlassen. FLOHMÄRKTE und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen.

VERANSTALTUNGEN IM FREIEN sind mit bis zu 500 Menschen möglich. Ab 250 Menschen gilt eine Testpflicht. Bei weniger Teilnehmern ist sie abhängig vom Hygienekonzept.

VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN sind mit bis zu 100 Menschen erlaubt; ab 11 Teilnehmern besteht Testpflicht. Ausnahmen gibt es bei maschineller Belüftung der Räume, dann können es deutlich mehr Menschen sein.

KINOS, THEATER und KONZERTSÄLE öffnen wieder. Die Regeln sind wie bei den Veranstaltungen in den geschlossenen Räumen.

Für MUSEEN, GALERIEN Und GEDENKSTÄTTEN gelten Regeln wie im Einzelhandel.

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Sommerwetter in Berlin - Cafés und Resataurants an der Spree, Foto: Christophe Gateau/dpa

FREIZEITANGEBOTE im Freien werden erlaubt. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten dürfen öffnen, allerdings besteht Reservierungs- und Testpflicht.

FITNESS-, SPORT- und TANZSTUDIOS dürfen mit einer begrenzten Anzahl von Menschen, Terminbuchung und Testpflicht öffnen.

Bei SPORT IM FREIEN in Gruppen entfallen die bisherigen Obergrenzen. Für Erwachsene besteht Testpflicht.

SPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN wird in Gruppen von maximal zehn Menschen und mit Testpflicht für Erwachsene erlaubt.

WETTKÄMPFE in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im PROFISPORT auch mit einer begrenzten Zahl von Zuschauern.

HOCHSCHULEN dürfen ihre Bibliotheken öffnen und wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten. Auch die Mensen öffnen.

Ab dem 9. Juni kehren die SCHULEN für die beiden Wochen bis zu den Sommerferien in den Regelunterricht zurück. Bis dahin gibt es weiterhin wenige Stunden Unterricht in kleinen Gruppen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag den Eilanträgen von zweier Grundschüler gegen das Wechselmodell stattgegeben.

Ab dem 11. Juni können HOTELS wieder Touristen aufnehmen. Erlaubt ist dabei die komplette Belegung der Hotels. Der Termin ist mit Brandenburg abgestimmt. (dpa)

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Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dp

Brandenburg lockert: Offene Restaurants, Kultur und private Feiern

Angesichts deutlich gesunkener Neuinfektionen lockert die Brandenburger Landesregierung die Corona-Beschränkungen: So sind bereits von Donnerstag (3. Juni) an wieder Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastronomie teilweise ohne Testpflicht erlaubt. Außerdem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte.

Die Regelungen im Einzelnen:

Für die AUSSENGASTRONOMIE entfällt die Testpflicht dann, wenn es nur Plätze auf Terrassen gibt. Bei Gaststätten mit geöffneten Innenräumen gilt dort und auch draußen die Testpflicht. Als Innenräume gelten auch Aufbauten wie Zelte oder Gartenhäuser.

Im EINZELHANDEL entfällt die Pflicht zu einer Terminvereinbarung vor dem Shoppen.

Außerdem sollen FREIBÄDER wieder öffnen. Neben Sport im Freien ohne Einschränkungen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ist auch Kontakt-Sport mit bis zu 30 Teilnehmern in Hallen erlaubt.

VERANSTALTUNGEN sind mit bis zu 500 Personen im Freien und 200 in geschlossenen Räumen möglich. Allerdings gelten bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter strenge Vorgaben wie Testpflicht, Maskenpflicht, Terminvergabe und Kontaktlisten. Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter wie Betriebsversammlungen oder Gremiensitzungen gibt es keine Testpflicht und Terminvergabe.

TOURISTISCHE ÜBERNACHTUNGEN sind weiterhin in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen erlaubt. Dort dürfen auch wieder sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen öffnen. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen erlaubt.

VOM 11. JUNI an sind auch wieder private Übernachtungen in HOTELS und PENSIONEN möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Auch MESSEN, JAHRMÄRKTE und VOLKSFESTE dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ebenso können THERMEN, SOLARIEN und SCHWIMMHALLEN dann wieder Gäste einlassen. (dpa)

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