Der Berliner Senat hat sich nach dem Wochenende mit der Corona-Krise und dem Demonstrationsgeschehen beschäftigt.
In Berlin gilt künftig Maskenpflicht bei Demonstrationen
Bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig eine Maskenpflicht. Es soll aber Ausnahmen etwa für Autokorsos und Fahrrademos geben. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Eine solche Maskenpflicht gilt etwa in Bussen und Bahnen oder im Einzelhandel und seit Beginn des neuen Schuljahres auch in Schulgebäuden, aber nicht während des Unterrichts.
Schärfere Corona-Vorgaben für Berliner Gastronomie
Foto: Jörg Carstensen/dpa
In Berliner Restaurants gelten von diesem Mittwoch an strengere Regeln für die mögliche Verfolgung von Kontakten wegen der Corona-Pandemie. Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten gilt künftig nicht nur für die Innenräume der Gaststätten, sondern auch für Plätze außerhalb. Das beschloss der Senat am Dienstag. Zudem werden in der geänderten Corona-Verordnung auch die Gäste in den Blick genommen: Sie sind nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.
Die Erfassung der Daten soll dabei helfen, Gäste zu informieren, wenn sich herausstellt, dass in Restaurants jemand mit dem Corona-Virus infiziert war. Gesundheitssenatorin Delek Kalayci (SPD) sagte, dies sei ein Thema, "wo wir viel Nachlässigkeit beobachten". Sie hoffe nun darauf, dass sich Besucher nicht mehr mit Namen wie "Mickey Mouse" in den Unterlagen eintragen. Die Gastwirte müssten stärker darauf achten.