Was in Berliner Parks erlaubt ist und was nicht

Grillen, Joggen, Picknick? Das ist die Corona-Regeln für die Berliner Parks!

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Zahlreiche Menschen genießen das frühlingshafte Wetter im Mauerpark., Foto: Jörg Carstensen/dpa

Traumhaftes Wetter in der Hauptstadt hat zahlreiche Menschen am Wochenende nach draußen gelockt. Die Polizei kontrollierte verstärkt. Doch nicht immer wurden die Corona-Regeln eingehalten.

Übersicht: Das musst Du laut aktueller Corona-Verordnung in den Parks beachten:

Kontakte

Grundsätzlich gilt: Angehörige eines Haushaltes dürfen sich auch im öffentlichen Bereich nur mit einer haushaltsfremden Person treffen. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende. Bei ihnen werden die Kinder nicht mitgerechnet.

Spazieren gehen erlaubt, verweilen nicht!

Zwar gibt es keine Ausgangssperre, allerdings ist das Verlassen der eigenen Wohnung nicht ohne triftigen Grund erlaubt. Zu den Gründen gehört aber auch Bewegung an der frischen Luft - zum Beispiel in einem Park. Ihr dürft euch also mit einer weiteren Person treffen und im Park spazieren gehen.

Allerdings dürft ihr weder grillen, picknicken, Alkohol trinken, noch überhaupt im Park verweilen. Nur das Ausruhen auf der Parkbank ist erlaubt.

Muss ich eine Maske tragen?

Ist es im Park so voll, dass ihr den 1,5 Meter Abstand zu anderen nicht einhalten könnt, müsst ihr eine Maske tragen. Diese muss keine medizinische Maske sein. Achtung: An einigen Plätzen gilt immer eine Maskenpflicht! Wie zum Beispiel im Lustgarten am Berliner Dom.

Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro!

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