Weitere Lockerungen ab 01. März

Friseure, Gartenmärkte und Blumenläden öffnen in Brandenburg wieder. Das ist jetzt zu beachten!

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Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eine Woche nach den Grundschulen können in Brandenburg auch die Friseure, Gartenmärkte und Blumenläden nach dem Corona-Lockdown unter Auflagen wieder öffnen. Baumärkte bleiben grundsätzlich für nicht-gewerbliche Kunden geschlossen, könnten ihre Gartenprodukte aber allen Kunden anbieten. In den Gartenfachmärkten und Floristikgeschäften müssen die Verkaufsflächen allerdings überwiegend unter freiem Himmel liegen. Die Angebote in geschlossenen Räumen müssen weniger als 50 Prozent der Gesamtverkaufsfläche betragen.

Die Kunden sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen, und auch beim Personal ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Dies gilt auch für die Friseursalons. Dort müssen die Friseure zudem die Daten der Kunden erfassen, damit Kontakte nachverfolgt werden können.

Die Stadt Potsdam bietet für ihre Bürger ab Montag kostenlose Schnelltests an. Für zunächst zwei Wochen könnten sich die Potsdamer in mindestens acht Apotheken und vier Testzentren auf das Coronavirus testen lassen, teilte die Stadtverwaltung mit.

In Berlin bleiben Gartenmärkte weiterhin geschlossen. Bestellte Blumen können aber abgeholt werden. Friseurgeschäfte haben dagegen seit Montag wieder ihre Türen offen.

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