Was ist an Ostern erlaubt?

Das Osterfest in diesem Jahr geht wohl in die Geschichte ein!

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Foto: Matthias Balk/dpa

Für viele wird es ein Fest werden, das sie schnell wieder vergessen wollen: Keine Familienbesuche, keine Kurzurlaube. Das ist die Knallhart-Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Doch grade über die Ostertage ist das natürlich schwer.

Manche wollen vielleicht mal an die Ostsee fahren, die Eltern besuchen oder eine Spritztour mit dem Auto machen.

Was ist an Ostern erlaubt und was verboten? Das erklärt Tom Johann aus der RTL-Aktuell-Redaktion.
09.04.2020
Was ist an Ostern erlaubt und was verboten? Das erklärt Tom Johann aus der RTL-Aktuell-Redaktion.
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Die wichtigsten Fragen im Überblick: Was ist an Ostern erlaubt?

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An die Ostsee fahren, die Eltern besuchen oder eine Spritztour mit dem Auto machen? Was ist an Ostern erlaubt?, Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Darf ich das Stadtgebiet Berlin verlassen für einen Waldspaziergang oder eine Radtour?

Nein - das Stadtgebiet darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. Triftige Gründe sind zum Beispiel der Arbeitsweg, Pflege von alten oder kranken Menschen oder ein Arztbesuch. Sport und Freizeit gehören nicht dazu.

Darf ich das Stadtgebiet Berlin verlassen, um in meine Datsche oder Ferienwohnung zu fahren?

Ja - Zu Deiner eigenen Ferienwohnung oder Datsche darfst Du. Aber eben nur mit Personen aus deinem Haushalt. Freunde mitbringen und sie dort wohnen lassen, geht nicht. Das gilt auch für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ab Freitag.

Darf ich als Berliner oder Brandenburger meine Familie an Ostern sehen?

Die Bundesregierung hat eine klare Empfehlung ausgesprochen. Darin heißt es: auf Reisen, die nicht notwendig sind oder auf Urlaubsreisen sollten wir verzichten. Das ist jetzt zwar kein Reiseverbot – aber eine dringende Empfehlung!

Allerdings haben die meisten Bundesländer eigene Regelungen: So haben Sachsen-Anhalt und Niedersachsen beispielsweise die Ausgangsbeschränkungen gelockert. Eltern dürfen ihre Kinder besuchen und umgekehrt, auch aus anderen Bundesländern und mit Mindestabstand natürlich!

Darf ich als Brandenburger nach Berlin kommen?

Brandenburg hat zwar kein Ausreiseverbot, aber in Berlin gilt ja, dass du dich nur aufhalten darfst, wenn du auch hier wohnst.

Ausnahmen sind zum Beispiel – wenn du hier arbeitest oder zum Arzt musst. Also einen triftigen Grund hast, den du im Falle einer Kontrolle durch die Polizei auch nachweisen kannst.

Aber mal eben rüberkommen, gemütlich im Park oder an der Spree rumlaufen geht nicht.

Darf ich mich mit zwei oder drei Freunden treffen, wenn wir den nötigen Abstand halten?

Weder zu Hause noch im Freien sind derzeit Treffen mit Freunden erlaubt. Auch für Kinder und ihre Spielkameraden gelte das Besuchsverbot - trotz vermeintlich langweiliger Nachmittage daheim. Egal, was man draußen macht, man darf es nur zu zweit oder mit der im Haushalt lebenden Familie machen. Dies wird von der Polizei überprüft und sanktioniert.

Darf ich grillen?

In allen Parkanlagen, dazu gehört auch das beliebte Tempelhofer Feld, ist das Grillen untersagt. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon ist es erlaubt - aber kein Osterfeuer und nur mit Personen, die im eigenen Hausstand leben!



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