Der Corona-Fahrplan für Berlin im Überblick
Geschäftsöffnung und Maskenpflicht: Berlin beschließt neue Maßnahmen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Der Berliner Senat hat die seit Wochen bestehenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise an etlichen Punkten gelockert. Gleichzeitig beschloss er am Dienstag weitreichende Veranstaltungsverbote, die bis in den Herbst hineinreichen.
Öffnung der Geschäfte bis 800 m²
Ab sofort können Berliner wieder in vielen Geschäften jenseits des Lebensmittelhandels einkaufen. Der Senat entschied, dass Händler mit eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Mitte der Woche wieder öffnen dürfen. Pro 20 Quadratmeter ist nun ein Kunde zugelassen - das gilt auch für Warenhäuser. Auch sie dürfen öffnen, wenn sie ihre Fläche reduzieren. Shopping Malls dürfen ebenfalls öffnen, wenn sich dort nur so viele Menschen aufhalten, wie sich aus der Summe der für die einzelnen Geschäfte zulässigen Kundenzahl ergibt.
22.04.2020
AG-City-Chef Klaus-Jürgen Meier: "Die Geschäfte sind seit Tagen auf die Öffnung vorbereitet."
Maskenpflicht ab 27. April
Während im Handel Lockerungen beschlossen wurden, verschärft der Senat an anderer Stelle die Vorgaben. So gilt ab Montag (27.) in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht. Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein Mund-Nasen-Schutz "dringend empfohlen".
Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal. An Menschen, die keine Möglichkeit haben, so etwas anzuschaffen, wolle der Senat Mund-Nasen-Schutz kostenlos verteilen.
Foto: Britta Pedersen/dpa
Verbot von Großveranstaltungen bis 24. Oktober
Zudem verbietet Berlin Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober dieses Jahres. Damit geht das Land weiter als die vom Bund vorgeschlagene Regelung, Großveranstaltungen bis zum 31. August zu untersagen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen in Berlin bis 31. August nicht stattfinden. Die Regelung beinhaltet auch ein Verbot von Sportveranstaltungen mit Zuschauern bis 24. Oktober.
Kontaktverbot und Mindestabstand
Es gelte weiter der Grundsatz, "dass jede Person angehalten ist, Kontakte zu anderen Menschen auf absolutes Minimum zu reduzieren", sagte Müller. Laut der vom Senat aktualisierten Verordnung gilt im Freien weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Nur bei Familien darf die Gruppe größer sein. Aber: Der Passus, wonach sich alle Berliner abgesehen von Ausnahmen "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft" aufhalten müssen, wurde gestrichen.
Weitere Lockerungen ab 04. Mai für Museen, Friseur und Bibliotheken
Die Museen können dann wieder öffnen, wie Kultursenator Klaus Lederer (Linke) mitteilte. Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind dann wieder erlaubt. Kleinere Gruppen dürfen wieder demonstrieren: Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seien ab 4. Mai grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, so Lederer. Ebenso können Friseurläden ab dem 04. Mai wieder öffnen. Theater und Clubs bleiben bis zum Sommer noch geschlossen.
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